Allgemeine Nutzungsbedingungen Chalet „Zonhuis-Julianadorp“
§ 1 Geltung
1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienchalets zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
2. Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienchalets sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
§ 2 Zahlungsbedingungen
Die Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtsumme ist sofort nach der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens 6 Wochen vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen sofort nach Rechnungserhalt.
Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich der Vermieter das Recht vor, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Der Vermieter verpflichtet sich mindestens eine Zahlungserinnerung zu schreiben.
Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Kunde. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung.
§ 3 An- und Abreise
Am Anreisetag steht das Ferienchalet ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis spätestens 16:00 Uhr erfolgen, da ansonsten die Rezeption nicht mehr besetzt ist. Sollte die Anreise später als 16.00 Uhr erfolgen ist selbstständig mit der Rezeption Kontakt aufzunehmen, um eine spätere Anreise (bis 22:00 Uhr)anzumelden. An der Rezeption wird der Schlüssel ausgegeben. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Ferienchalet ausnahmsweise nicht pünktlich um 15:00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag ist das Chalet bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen.
Das Chalet ist am Abreisetag wie folgt zu verlassen:
§ 4 Übergabe und Haftung
Das Ferienchalet wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in dem Ferienchalet vorgesehen. Das verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienchalets, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
§ 5 Schiebetür
Die Schiebetür ist dauerhaft durch einen abgeschlossen Fenstergriff verschlossen. Zu Lüftungszwecken kann der Griff (auf Anfrage wird erklärt wo sich der Schlüssel befindet) aufgeschlossen und die Schiebetür geöffnet werden.
Hier muss der Mieter dann Selbstständig sicherstellen das ein Herausfallen durch die Tür nicht möglich ist. Das bedeutet der Mieter übernimmt die Aufsichtspflicht für die geöffnete Schiebetür.
§ 6 Fahrräder, Gasgrill, Staubsauger und Gartenstühle inkl. Auflagen und Fußteile
Die zur Verfügung gestellten Fahrräder, der Gasgrill, Staubsauger und die Gartenstühle (inkl. Auflagen und Fußteile) sind nicht Bestandteile des Mietpreises. Somit übernehmen wir keine Gewähr für einen einwandfreien Zustand. Diese können natürlich kostenfrei mit genutzt werden. Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Schaden an den unter §6 genannten Positionen kommen, bitten wir Sie den Schaden selber zu beheben. Beim Grill müssen sich die entsprechenden Gaskartuschen selbst organisiert werden.
§ 7 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Nutzungsbedingungen werden mit der Überweisung der Anzahlung akzeptiert.
§ 8 Reiserücktritt
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt: 30 % bei Rücktritt bis zu einem Monat vor dem Anreisedatum
100 % bei Rücktritt eine Woche vor dem Anreisedatum.
Sollte das Chalet im stornierten Zeitraum neu vermietet werden, erhält der Zurückgetretene Mieter die von ihm bezahlte Summe zurückerstattet.
§ 9 Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise und Hotelkosten wird nicht übernommen. Ein Rücktritt durch den Vermieter (ohne Anrecht auf Rückzahlung der geleisteten Zahlungen) kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß Vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist
§ 10 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
§ 11 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
1. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung des Campingplatzes „Strandcamping Oase“ verpflichtet.
2. Für die Dauer der Überlassung des Ferienchalets ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Ferienchalets Fenster (außer gekippt) und Türen geschlossen zu halten. Bei Sturm und Regen sind die Fenster und Türen komplett geschlossen zu halten.
3. In dem Ferienchalet gilt ein allgemeines Rauchverbot.
4. Das Wäsche waschen und trocknen ist in dem Chalet untersagt. Zum Waschen stehen sowohl Waschmaschine wie auch Trockner (Zahlungspflichtig) auf dem Campingplatz zur Verfügung. Das trocknen der Wäsche oder Badesachen/ Handtücher ist auf der Terrasse gestattet.
5. Unser Stellplatz bietet Platz für einen PKW. Weitere Fahrzeuge können auf dem Öffentlichen Parkplatz ca. 200 Meter vom Campingplatz entfernt abgestellt werden.
§ 12 Elektrofahrzeuge
Elektrofahrzeuge dürfen nicht an das Stromnetz des Chalets angeschlossen werden. Sollten Sie mit einem Elektrofahrzeug anreisen, möchten wir Sie bitten Kontakt mit dem Campingplatz zwecks Lademöglichkeiten aufzunehmen. Auf dem unter §11 Punkt 5 genannten öffentlichen Parkplatz stehen Ladesäulen zum Aufladen von Elektroautos zur Verfügung.
§ 13 Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
§14 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 15 Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Nordhorn zuständig. Es gilt deutsches Recht.
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